Zuchtmethoden und -ausschluss
Zugelassen zur Pintozucht sind grundsätzlich alle Pferde, die gem. den Zuchtzielbeschreibungen (allgemein und der einzelnen Sektionen) eintragungsfähig sind.
Ausschluss
Ausgeschlossen aus der Pintozucht sind Shetland-Anpaarungen, Island-Anpaarungen und Kaltblüter bis zur dritten Generation. Gaenzlich ausgeschlossen sind alle Nachkommen aus Anpaarungen mit Tigerschecken aller Rassen und Zuchten, Appaloosas sowie argentinische Criollos und Tinker und deren Nachkommen.
Bedeckungsauflagen
Um die Reinzucht der Typen und damit die "Rassenmerkmale" in den einzelnen Sektionen zu fördern, gelten für die Anpaarungen in der Pintozucht folgende Bedeckungsauflagen, welche hier abgerufen werden können. Fohlen aus unerlaubten Anpaarungen erhalten nur eine Geburtsbescheinigung und können in Stut- oder Hengstbuecher nicht eingetragen werden.
Schimmelschecken
Der Einsatz von Schimmeln als Basis für die Pintozucht ist aufgrund der dominanten
Vererbung der Schimmelfarbei eindeutig und ausdrücklich unerwuenscht.
Hierfür gelten folgende Auflagen:
Die Nachkommen von Schimmeln bekommen als Fohlen nur eine Geburtsbescheinigung mit dem
Vermerk "kann Schimmel werden". In das Zuchtbuch werden nur Pferde als Pinto eingetragen, die
bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres keinerlei Anzeichen eines "Ausschimmelns" zeigen.