Zuchtmethoden und -ausschluss

Zugelassen zur Pintozucht sind grundsätzlich alle Pferde, die gem. den Zuchtzielbeschreibungen (allgemein und der einzelnen Sektionen) eintragungsfähig sind.

Ausschluss

Ausgeschlossen aus der Pintozucht sind Shetland-Anpaarungen, Island-Anpaarungen und Kaltblüter bis zur dritten Generation. Gaenzlich ausgeschlossen sind alle Nachkommen aus Anpaarungen mit Tigerschecken aller Rassen und Zuchten, Appaloosas sowie argentinische Criollos und Tinker und deren Nachkommen.

Bedeckungsauflagen

Um die Reinzucht der Typen und damit die "Rassenmerkmale" in den einzelnen Sektionen zu fördern, gelten für die Anpaarungen in der Pintozucht folgende Bedeckungsauflagen, welche hier abgerufen werden können. Fohlen aus unerlaubten Anpaarungen erhalten nur eine Geburtsbescheinigung und können in Stut- oder Hengstbuecher nicht eingetragen werden.

Schimmelschecken

Der Einsatz von Schimmeln als Basis für die Pintozucht ist aufgrund der dominanten Vererbung der Schimmelfarbei eindeutig und ausdrücklich unerwuenscht.
Hierfür gelten folgende Auflagen:
Die Nachkommen von Schimmeln bekommen als Fohlen nur eine Geburtsbescheinigung mit dem Vermerk "kann Schimmel werden". In das Zuchtbuch werden nur Pferde als Pinto eingetragen, die bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres keinerlei Anzeichen eines "Ausschimmelns" zeigen.