Anerkennung ausländischer Populationen

Die Zuchtbuchordnung enthält unter Punkt 10 "Zusätzliche Bestimmungen für die Eintragung von Pintos". Hierbei wird ausführlich auf die Anerkennung vorab eingetragener Pintos und ausländischer Populationen Bezug genommen.

Anerkennung vorab eingetragener Pintos

Pintos, die bis zum Ende des Jahres 2000 bei anderen österreichischen Pferdezuchtverbänden eingetragen wurden, werden gemäß der Abstammungspapiere in die jeweilige Sektion und Abteilung übernommen.

Anerkennung ausländischer Populationen

Pintos, die beim Deutschen Pinto-Zuchtverband e.V. bis zum Ende des Jahres 2000 eingetragen wurden, werden entsprechend den Richtlinien dieser Zuchtbuchordnung übernommen. Dies gilt auch für den Fohlenjahrgang 2000. Pintos aus anderen Zuchtgebieten können nur eingetragen werden, wenn sie die Bedingungen dieser Zuchtbuchordnung erfüllen. Zugekaufte Hengste müssen bei der Körung, zugekaufte Stuten bei der Stutbuchaufnahme vorgestellt werden.

Sollten Sie beabsichtigen, einen Pinto, welcher bei einem nichtösterreichischen Zuchtverband bereits als Zuchttier geführt wird, für Zuchtzwecke zu erwerben, so wenden Sie sich bitte zur Abklärung der Eintragungsfähigkeit an Ihren zuständigen Zuchtverband!